
Support-Bedingungen
Haus iT Service & Vertrieb
1. Geltungsbereich
Diese Support-Bedingungen gelten für alle Fernwartungs- und Supportleistungen der Haus iT Service & Vertrieb, die über die Software PCVisit durchgeführt werden.
2. Leistungsumfang
Haus iT Service & Vertrieb erbringt Supportleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Fehleranalyse und Störungsbeseitigung
- Unterstützung bei Einrichtung und Konfiguration
- Beratung zu IT- und Telekommunikationslösungen
- Unterstützung bei Cloud-Telefonie, Glasfaser und KI-Systemen
Ein konkreter Erfolg (z. B. vollständige Fehlerbehebung) wird nicht geschuldet.
3. Voraussetzungen für die Fernwartung
Für die Durchführung der Fernwartung gelten folgende Voraussetzungen:
- Aktive Zustimmung des Kunden zur Fernwartung
- Funktionierende Internetverbindung
- Bereitstellung der notwendigen Zugangsdaten durch den Kunden
- Installation bzw. Start der Fernwartungssoftware PCVisit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine aktuelle Datensicherung vorhanden ist.
4. Zustimmung und Zugriff
Die Fernwartung erfolgt ausschließlich nach:
- ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden
- individueller Sitzungsfreigabe
Der Zugriff kann jederzeit vom Kunden beendet werden.
5. Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Konditionen:
- Abrechnung nach Zeitaufwand
- Mindestabrechnung: 15 Minuten
- Stundensatz gemäß aktueller Preisliste oder individueller Vereinbarung
Kostenpflichtige Leistungen werden vorab angekündigt.
6. Haftung
Haus iT Service & Vertrieb haftet nur für:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Datenverlust
- Systemausfälle
- Schäden durch Drittsoftware oder bestehende Systemprobleme
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Fernwartung eine Datensicherung durchzuführen.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Alle Arbeiten erfolgen unter Beachtung der DSGVO
- Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung von Sitzungsdaten
- Zugriff erfolgt ausschließlich im Rahmen der Supportanfrage
Vertrauliche Daten werden nicht ohne Zustimmung verarbeitet oder gespeichert.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- relevante Informationen vollständig bereitzustellen
- Zugriff auf benötigte Systeme zu ermöglichen
- während der Sitzung erreichbar zu sein
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Haus iT.
9. Supportzeiten
Sofern nicht individuell vereinbart:
- Montag – Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr
- Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (ggf. mit Zuschlägen)
10. Abbruch der Sitzung
Haus iT Service & Vertrieb ist berechtigt, eine Fernwartung abzubrechen, wenn:
- sicherheitsrelevante Risiken bestehen
- gesetzliche Vorgaben verletzt würden
- der Kunde gegen Mitwirkungspflichten verstößt
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht
- Gerichtsstand ist der Sitz von Haus iT Service & Vertrieb, sofern gesetzlich zulässig
Optional (empfohlen für deine Praxis)
Wenn du willst, ergänze noch:
- SLA (Reaktionszeiten nach Priorität)
- Monatliche Supportpakete
- Pauschalen für KI-/Cloud-Setups
