Support-Bedingungen

Haus iT Service & Vertrieb

1. Geltungsbereich

Diese Support-Bedingungen gelten für alle Fernwartungs- und Supportleistungen der Haus iT Service & Vertrieb, die über die Software PCVisit durchgeführt werden.


2. Leistungsumfang

Haus iT Service & Vertrieb erbringt Supportleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Fehleranalyse und Störungsbeseitigung
  • Unterstützung bei Einrichtung und Konfiguration
  • Beratung zu IT- und Telekommunikationslösungen
  • Unterstützung bei Cloud-Telefonie, Glasfaser und KI-Systemen

Ein konkreter Erfolg (z. B. vollständige Fehlerbehebung) wird nicht geschuldet.


3. Voraussetzungen für die Fernwartung

Für die Durchführung der Fernwartung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Aktive Zustimmung des Kunden zur Fernwartung
  • Funktionierende Internetverbindung
  • Bereitstellung der notwendigen Zugangsdaten durch den Kunden
  • Installation bzw. Start der Fernwartungssoftware PCVisit

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine aktuelle Datensicherung vorhanden ist.


4. Zustimmung und Zugriff

Die Fernwartung erfolgt ausschließlich nach:

  • ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden
  • individueller Sitzungsfreigabe

Der Zugriff kann jederzeit vom Kunden beendet werden.


5. Vergütung

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Konditionen:

  • Abrechnung nach Zeitaufwand
  • Mindestabrechnung: 15 Minuten
  • Stundensatz gemäß aktueller Preisliste oder individueller Vereinbarung

Kostenpflichtige Leistungen werden vorab angekündigt.


6. Haftung

Haus iT Service & Vertrieb haftet nur für:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Datenverlust
  • Systemausfälle
  • Schäden durch Drittsoftware oder bestehende Systemprobleme

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Fernwartung eine Datensicherung durchzuführen.


7. Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Alle Arbeiten erfolgen unter Beachtung der DSGVO
  • Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung von Sitzungsdaten
  • Zugriff erfolgt ausschließlich im Rahmen der Supportanfrage

Vertrauliche Daten werden nicht ohne Zustimmung verarbeitet oder gespeichert.


8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • relevante Informationen vollständig bereitzustellen
  • Zugriff auf benötigte Systeme zu ermöglichen
  • während der Sitzung erreichbar zu sein

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Haus iT.


9. Supportzeiten

Sofern nicht individuell vereinbart:

  • Montag – Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr
  • Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (ggf. mit Zuschlägen)

10. Abbruch der Sitzung

Haus iT Service & Vertrieb ist berechtigt, eine Fernwartung abzubrechen, wenn:

  • sicherheitsrelevante Risiken bestehen
  • gesetzliche Vorgaben verletzt würden
  • der Kunde gegen Mitwirkungspflichten verstößt

11. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht
  • Gerichtsstand ist der Sitz von Haus iT Service & Vertrieb, sofern gesetzlich zulässig

Optional (empfohlen für deine Praxis)

Wenn du willst, ergänze noch:

  • SLA (Reaktionszeiten nach Priorität)
  • Monatliche Supportpakete
  • Pauschalen für KI-/Cloud-Setups